Die Gesuche müssen mit dem amtlichen Formular im Verlaufe des ersten Semesters des Ausbildungsjahres eingereicht werden.
Nach der Frist wird der Betrag des Stipendiums nur für ein Semester gewährt.
Nach dem 30. April des laufenden Ausbildungjahres kann das Gesuch nicht mehr eingereicht werden.
Auf eine entsprechendes Gesuch hin, kann das Amt Ausbildungsbeiträge gewähren, wenn
Amt für Ausbildungsbeiträge (ABBA)
Route Neuve 7
Postfach
1701 Freiburg