Gemeindeversammlung

3. Mai 2024, 19.30 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Gasthof St. Michael
1714 Heitenried

Informationen

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind:
- Schweizerbürger-/innen die in der Gemeinde Heitenried wohnhaft sind und 18 Jahre alt sind;
- Ausländer-/innen, mit der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch im Kanton Freiburg und in der Gemeinde Heitenried wohnhaft und 18 Jahre alt sind.

Drittpersonen oder nicht Stimmberechtigte, die an der Gemeindeversammlung teilnehmen, haben bitte am zugewiesenen Ort im Saal Platz zu nehmen.

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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 03.05.2024 Download 0 Einladung zur Gemeindeversammlung vom 03.05.2024
2023_Jahresrechnung zu Handen der Gemeindeversammlung Download 1 2023_Jahresrechnung zu Handen der Gemeindeversammlung