Gemeindeversammlung

8. Mai 2026, 19.30 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

Saal im Mehrzweckgebäude Pfandmatta
1714 Heitenried

Informationen

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind:
- Schweizerbürger-/innen die in der Gemeinde Heitenried wohnhaft sind und 18 Jahre alt sind;
- Ausländer-/innen, mit der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch im Kanton Freiburg und in der Gemeinde Heitenried wohnhaft und 18 Jahre alt sind.

Drittpersonen oder nicht Stimmberechtigte, die an der Gemeindeversammlung teilnehmen, haben bitte am zugewiesenen Ort im Saal Platz zu nehmen.