Leerwohnungszählung 2025

19. Mai 2025

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jährlich eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Erhebung stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes ab. Die Mitarbeit an der Zählung ist für alle Gemeinden sowie für die EigentümerInnen und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Wir bitten alle EigentümerInnen, sämtliche per 1. Juni 2025 leerstehenden Wohnungen oder Einfamilienhäuser bis zum 29. Juni 2025 der Einwohnerkontrolle zu melden. Als Leerwohnungen gelten im Sinne dieser Zählung alle Wohnungen/Einfamilienhäuser, die am Stichtag folgende zwei Bedingungen erfüllen:

  • sie sind unbesetzt aber bewohnbar;
  • sie werden zur dauernden Miete von mindestens 3 Monaten oder zum Kauf angeboten.

Dazu werden die Angaben gemäss dem untenstehenden Formular benötigt.

Die Angaben können auch online auf unserer Webseite im PDF-Dokument «Leerwohnungszählung 2025» angegeben werden.

Mehr Informationen im untenstehenden PDF-Formular.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Mithilfe!

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