Winterdienst

Informationen zum Winterdienst 2022/2023

Winterdienst auf Gemeindestrassen

Ziel des Winterdienstes ist es die Gefahren, welche Schnee und Eis mit sich bringen, mit geeigneten Mitteln und auf möglichst umweltschonende Weise zu verringern. Der eingeschränkte Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen, Plätzen und Trottoirs. Obwohl wir alles daran setzen, Ihnen einen guten Service zu bieten, muss während dem Winter mit Einschränkungen gerechnet werden. Ein angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme sollen es aber ermöglichen, an den wenigen „weissen“ und „glatten“ Tagen unsere Verkehrswege unfallfrei benützen zu können.

Die Gemeindestrassen und Trottoirs können maximal mit 2 Schneepflügen bearbeitet werden. Bitte haben sie Verständnis, wenn wir nicht überall gleichzeitig und sofort die notwendigen Arbeiten vornehmen können.


Was bedeutet eingeschränkter Winterdienst?

-   Die Gemeindestrassen, Quartierstrassen und Trottoirs werden bei genügend Schneefall primär
    gepflügt und nur im Ausnahmefall gesalzen.

-  Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee)
   durchgeführt.

-  Die Hauptstrassen und die Sammelstrassen mit öffentlichem Verkehr haben Priorität.

-  Zwischen 22.00 Uhr und 04.00 Uhr darf keine Schneeräumung erwartet werden.

-  Auf Wander- und Waldwegen werden keine Winterdienstarbeiten ausgeführt. Das Begehen erfolgt auf
  eigenes Risiko.

 

Pflügen

Sobald auf den Strassen ungefähr 8 cm und auf den Trottoirs ca. 5 cm Schnee liegen, kommen die Schneepflüge zum Einsatz.

 

Salzen

Salz wird als Taumittel auf Strassen und Trottoirs eingesetzt. Immer nach dem Grundsatz: So viel nie nötig, so wenig wie möglich!

 

Privater Unterhalt

Der Grundeigentümer ist beim Anschluss an den öffentlichen Bereich für die Schneeräumung selber verantwortlich. Der Schnee darf nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben oder geschleudert werden. Die Beförderung des Schnees vom öffentlichen Areal durch Pflügen und Schleudern auf angrenzende Grundstücke sind zu dulden. Für die Beseitigung der Längswälme ist der angrenzende Grundeigentümer zuständig.

 

Freihalten der Strasse für Not- und Öffentliche Dienste

Freie Strassen und Plätze erleichtern die Arbeit der Winterdienstequipe. Wir bitten Sie, Ihr Fahrzeug rechtzeitig von den Strassen und Plätzen zu entfernen. Auch nicht zurückgeschnittene Bepflanzungen längs von Strassen und Trottoirs behindern oft die Arbeit der Räumungsequipen. Sorgen Sie doch bitte rechtzeitig dafür, dass diese Tätigkeit bei Wintereinbruch abgeschlossen ist.

 

Haftungsfragen

Die Gemeinde haftet für den Unterhalt der Gemeindestrassen und Trottoirs. Sie kann bei Unfällen haftbar gemacht werden, wenn eine geschädigte Person nachweisen kann, dass die Gemeinde ihre Unterhaltspflicht stark vernachlässigt hat. Alle Beteiligten sind aber verpflichtet, das Verhalten den äusseren Gegebenheiten sinnvoll anzupassen. Wer beispielsweise mit Sommerreifen nicht rechtzeitig anhalten kann, weil Schneematsch auf der Strasse liegt, kann die Gemeinde kaum auf Schadenersatz einklagen. Auch Velofahrer und Fussgänger müssen sich auf winterliche Strassenverhältnisse einstellen und sich entsprechend ausrüsten und schützen.

Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können auszuführen. Bitte denken Sie aber daran, dass die Einsatzkräfte nicht überall gleichzeitig sein können.

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und unfallfreien Winter!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung

Kontakt

Gemeindeverwaltung
026 495 11 35
gemeinde@heitenried.ch

team
Winterdienst-Team

 

Dokumente

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