Kantonales Feuerverbot
Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein vollständiges Feuerverbot im Freien sowie ein Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern beschlossen.
Verboten sind sämtliche Feuer im Freien sowie das Abbrennen und der Verkauf bewilligungspflichtiger Feuerwerkskörper (Kategorien F2 und F3). Ebenfalls untersagt sind unter anderem Raketen, Knallkörper, Wunderkerzen, Lampions, Himmelslaternen und offene Flammen bei Strassenvorstellungen.
Dieses Verbot gilt auch für die 1. August-Feier!
Weiterhin erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrills oder geschlossenen Feuerstellen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand eingehalten und die geltenden Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
Wir bitten die Bevölkerung, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten.
Für die Einzelheiten siehe den Staatsratsbeschluss vom 27. Juli 2026.
Die Gemeindeverwaltung
Zugehörige Objekte
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| de_ACE_interdiction_feux (PDF, 116 kB) | Download | 0 | de_ACE_interdiction_feux |