Kantonales Feuerverbot
Feuerverbot auf den ganzen Kanton ausgeweitet
Das kantonale Amt für Wald und Natur stuft die Waldbrandgefahr auf die zweithöchste Stufe 4 hoch – Feuer sind nun kantonsweit verboten.
Das bedeutet, dass die Gefahrenstufe für Waldbrand auf Stufe 4 von 5 angehoben wird. Somit sind sämtliche Feuer, auch an vorgefertigten Feuerstellen, vollständig untersagt. Auch Feuerwerk und Himmelslaternen sind verboten. Die Massnahme gilt solange, bis die Gefahrenstufe wieder gesenkt wird.